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Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB – Nutzungsordnung Leihangebot
Die Nutzungsordnung gilt für den physischen Standort der AusleihBar sowie für die Internetseiten der AusleihBar inklusive aller zugehörigen Subdomains. Mit der Registrierung als Nutzer der Angebote verpflichtet sich der/die NutzerIn zur Einhaltung dieser Nutzungsordnung.
1.Anmeldung (Wer wie NutzerIn werden kann)
1.1 Um das Angebot der AusleihBar Marburg nutzen zu können, ist eine Registrierung als NutzerIn erforderlich. Jede volljährige Person mit einem Wohnsitz in Deutschland kann Nutzer werden.
Die Registrierung erfolgt online oder persönlich. Sie ist erst dann vollständig abgeschlossen, wenn der/die NutzerIn, unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes (in dem die Adresse ersichtlich ist), persönlich In der AusleihBar Marburg erscheint.
1.2 Der/die NutzerIn erkennt die Nutzungsordnung in der jeweils gültigen Fassung bei der Anmeldung durch Unterschrift an.
1.4 Für die Nutzung des Leihangebots der AusleihBar Marburg werden die in 2.1 ausgewiesenen Tarife erhoben.
1.5 Die personenbezogenen Angaben (Name, Vorname, Kontaktdaten, etc.) werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) elektronisch verarbeitet und gespeichert.
Die Daten der Nutzer werden ausschließlich für die interne Handhabung der Leihvorgänge verwendet. Für die Verwaltung der Nutzerdaten sowie die Organisation der Leihvorgänge wird die Software myTurn verwendet (myTurn.com). Die Daten werden ausschließlich auf Servern in Europa gespeichert.
1.6 Die Nutzung der AusleihBar Marburg ist allen natürlichen Personen gestattet. Für die Nutzung einzelner Angebote durch juristische Personen können von der AusleihBar Marburg besondere Bestimmungen getroffen werden.
1.7 Die Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht.
1.8 Die ausgeliehenen Gegenstände dürfen nur zum persönlichen und privaten Gebrauch des/der NutzerIn verwendet werden, insbesondere die Weiterverleihung/Vermietung oder kommerzielle Verwendung ist nicht gestattet. Der Gegenstand darf nur gemäß Zweckbestimmung verwendet werden.
2. Kosten
2.1 Nutzungsentgelt
Für die Teilnahme am Ausleihsystem der AusleihBar Marburg und für das Ausleihen von Gegenständen kann man zwischen einer Einzelausleihe und einem jährliches Nutzungsentgelt wählen, mit dem man das Modell eines Leihladens unterstützt.
2.2 Die Nutzungslaufzeit (365 Tage) beginnt mit dem Kalendertag der Freischaltung des Nutzerkontos und verlängert sich automatisch um weitere 365 Tage, wenn nicht 15 Tage vor Ablauf der Nutzungslaufzeit gekündigt wurde.
2.3 Der Nutzer bezahlt das Nutzungsentgelt online über unseren Bezahldienstleister stripe (Nutzungsbedingungen bitte unter stripe.com entnehmen) oder vor Ort bar oder mit EC Karte.
2.4 Zusätzliche Kosten
Zusätzliche Kosten entstehen durch den Säumniszuschlag und für Verbrauchsmaterial.
2.5 Die personenbezogenen Angaben (Name, Vorname, Kontaktdaten, etc.) werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) elektronisch verarbeitet und gespeichert.
Die Daten der Nutzer werden ausschließlich für die interne Handhabung der Leihvorgänge verwendet. Für die Verwaltung der Nutzerdaten sowie die Organisation der Leihvorgänge wird die Software myTurn verwendet (myTurn.com). Die Daten werden ausschließlich auf Servern in Europa gespeichert.
Im Einzelnen:
a. Säumniszuschlag
Die gibt es in jeder uns bekannten (Buch-)Bibliothek – und das aus gutem Grund: Es ist für andere nämlich ärgerlich, wenn Sie ein Buch (oder Ding) vorbestellt haben, es aber nicht erhalten, weil die vornutzende Person dessen Rückgabe verschlumpft. Ein Säumniszuschlag unterstützt also die Disziplin und hilft anderen. Und das sind unsere Säumnisregeln: Ab dem ersten Kalendertag nach Überschreitung der Leihfrist ist der Säumniszuschlag von 0,50 Euro pro Gegenstand pro Tag zu zahlen.
Der Säumniszuschlag ist auch dann zu entrichten, wenn keine schriftliche Rückgabeaufforderung und Zahlungsaufforderung versendet wurde.
Der Säumniszuschlag ist bei Rückgabe der Leih-Gegenstände bar oder mit EC-Karte zu zahlen.
b. Verbrauchsmaterial / Wartung / Reinigung
Wer Verbrauchsmaterial benötigt kann, wenn vorrätig, dieses direkt in der AusleihBar beim Ausleihen zum Einkaufspreis erwerben.
2.6 Bei wertvollen Gegenständen, kann von dem/der EntleiherIn die Hinterlegung eines Pfands verlangt werden. Das Pfand darf höchstens den Wert der Sache zum Zeitpunkt der Ausleihe betragen.
3.
Ausleihe – Leihfrist
3.1 Eine Auswahl und Reservierung der Gegenstände ist möglich und erfolgt online oder direkt vor Ort. Eine Reservierung ist auch dann möglich, wenn die Leih-Gegenstände zum Zeitpunkt der Reservierung bereits entliehen sind.
3.2 Die Weitergabe von Leih-Gegenständen an Dritte ist nicht gestattet.
3.4 Die Ausleihfrist beträgt je nach Leih-Gegenstand 7 Tage (einige Leih-Gegenstände unterliegen dieser Regelung nicht). Leih-Gegenstände können je nach Nutzertarif während der eigenen Ausleihe einmalig online verlängert werden. Falls ein Leih-Gegenstand aber für die Folgezeit bereits reserviert wurde, kann er vom aktuellen Nutzer nicht verlängert werden.
Die AusleihBar behält sich das Recht vor, diese Möglichkeit bei stark nachgefragten Leih-Gegenständen nicht zu gewähren, um allen Nutzern das gleiche Zugangsrecht zu ermöglichen.
3.5 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Bereitstellung des reservierten Leih-Gegenstandes. Abhängig von der pünktlichen Rückgabe des Leih-Gegenstandes durch den vorherigen Nutzer kann es ggf. zu Verzögerungen kommen, die von der AusleihBar Marburg nicht beeinflusst werden können.
4.Ausleihe – Übergabe der Leih-Gegenstände
4.1 Der/die Nutzer ist verpflichtet, bei der Übergabe des Leih-Gegenstandes diesen auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und festgestellte Schäden bzw. das Fehlen von Zubehör den MitarbeiterInnen der AusleihBar Marburg unverzüglich noch vor Beginn der Nutzungszeit mitzuteilen.
4.2 Der/die NutzerIn bestätigt durch die Entgegennahme des Leih-Gegenstandes, diesen in ordnungsgemäßem Zustand erhalten zu haben.
5. Rückgabe
5.1 Die Gegenstände sind im ordnungsgemäßen, sauberen und gebrauchsfertigen Zustand zurück zugeben. Andernfalls ist die AusleihBar Marburg berechtigt, dem Nutzer Kosten für eine anfallende Reinigung und Reparatur in Rechnung zu stellen.
5.2 Die Rückgabe muss spätestens zum Ablauf der Leihfrist während der Öffnungszeiten der AusleihBar erfolgen
5.3 Nur wenn alle sich an die Regeln halten, kann das Verleihsystem funktionieren. Nutzer, die wiederholt die Leihfrist überschreiten oder sonst gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, können deshalb zeitweise oder auf Dauer von der Nutzung des Ausleihsystems ausgeschlossen werden.
6. Behandlung der Leih-Gegenstände – die Haftungsfrage
6.1 Leih-Gegenstände sind sorgfältig und sachgemäß zu behandeln und vor Verlust, Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung (auch durch Dritte) zu bewahren. Die AusleihBar Marburg übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der Leih-Gegenstände entstehen.
6.2 Bei Beschädigung durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung, Transport oder bei Verlust von Leih-Gegenständen sind diese spätestens bei der Rückgabe zu ersetzen. Der Ersatz muss dem entsprechend, was die Sache zu dem Zeitpunkt wert war. Im Zweifel legen wir einen angemessenen Zeitwert fest.
6.3 Wird der Leih-Gegenstand nicht vertragsgemäß zurückgeliefert, hat die AusleihBar Marburg ein Recht auf Schadenersatz entsprechend den Vorschriften des BGB.
6.4 Haftungsbegrenzung der AusleihBar Marburg
Schadensersatzansprüche gegen die AusleihBar Marburg, insbesondere ein Ersatz von Schäden, können vom Nutzer nur geltend gemacht werden bei
- grobem Verschulden der AusleihBar Marburg, der schuldhaften Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (wesentlicher Vertragspflichten) soweit die Erreichung des Vertragszwecks hierdurch gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens;
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einem Verschulden der AusleihBar Marburg oder seiner (ehrenamtlichen) Mitarbeiter beruhen oder
- wenn die AusleihBar Marburg nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet.
Die AusleihBar Marburg haftet nicht für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der Leih-Gegenstände entstehen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche gegen Mitarbeiter sowie ehrenamtliche Mitarbeiter der AusleihBar Marburg.
7.Spende von Gegenständen
7.1 Wenn eine Person einen entsprechenden Gegenstand an die AusleihBar Marburg spendet, übergibt die Person in der Regel die Eigentums- und Besitzrechte an dem Gegenstand dauerhaft an die AusleihBar Marburg und verzichtet auf alle gesetzlichen Ansprüche ab dem Zeitpunkt der Übergabe.
7.2 Die eingebrachten Gegenstände müssen sich in einwandfreien, funktionstüchtigen und sauberen Zustand befinden.
7.3 ES gibt die Möglichkeit, den Gegenstand an die AusleihBar zum Verleih zur Verfügung zu stellen und ihn zu einen festzulegenden Zeitpunkt wieder zurück zu erhalten. Die AusleihBar haftet dabei nicht für evtl durch die Ausleihe entstandenen Abnutzungen oder Schäden.
Inkrafttreten
Diese Nutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 1.September 2022 in Kraft. Die AusleihBar Marburg behält sich das Recht vor, diese Nutzungsordnung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Eine Änderung wird allen registrierten Nutzern über die bei der Anmeldung angegebene E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von zwei Wochen, werden die Änderungen automatisch zum angegebenen Datum übernommen.
Ich nehme mit dieser Unterschrift die Nutzungsordnung für das Leihangebot der AusleihBar Marburg zur Kenntnis und werde diese bei jedem Leihvorgang akzeptieren.
Des Weiteren erkläre ich mit der Unterschrift, sorgsam mit den Leihgegenständen umzugehen.