Nutzungsbedingungen
Stand 13.06.2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB – Nutzungsordnung Leihangebot
Die Nutzungsordnung gilt für den physischen Standort der AusleihBar sowie für die Internetseiten der AusleihBar inklusive aller zugehörigen Subdomains. Mit der Registrierung als Nutzer der Angebote verpflichtet sich der/die NutzerIn zur Einhaltung dieser Nutzungsordnung.
1.Anmeldung (Wer wie NutzerIn werden kann)
1.1 Um das Angebot der AusleihBar Marburg nutzen zu können, ist eine Registrierung als NutzerIn erforderlich. Jede volljährige Person mit einem Wohnsitz in Deutschland kann Nutzer werden.
Die Registrierung erfolgt online oder persönlich. Sie ist erst dann vollständig abgeschlossen, wenn der/die NutzerIn, unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes (in dem die Adresse ersichtlich ist), persönlich In der AusleihBar Marburg erscheint.
1.2 Der/die NutzerIn erkennt die Nutzungsordnung in der jeweils gültigen Fassung bei der Anmeldung durch Unterschrift an.
1.3 Die personenbezogenen Angaben (Name, Vorname, Kontaktdaten, etc.) werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) elektronisch verarbeitet und gespeichert.
Die Daten der Nutzer werden ausschließlich für die interne Handhabung der Leihvorgänge verwendet. Für die Verwaltung der Nutzerdaten sowie die Organisation der Leihvorgänge wird die Software myTurn verwendet (myTurn.com). Die Daten werden ausschließlich auf Servern in Europa gespeichert.
1.4 Die Nutzung der AusleihBar Marburg ist allen natürlichen Personen gestattet. Für die Nutzung einzelner Angebote durch juristische Personen können von der AusleihBar Marburg besondere Bestimmungen getroffen werden.
1.5 Die Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht.
1.6 Die ausgeliehenen Gegenstände dürfen nur zum persönlichen und privaten Gebrauch des/der NutzerIn verwendet werden, insbesondere die Weiterverleihung/Vermietung oder kommerzielle Verwendung ist nicht gestattet. Der Gegenstand darf nur gemäß Zweckbestimmung verwendet werden.
2. Kosten
2.1 Nutzungsentgelt
Für die Teilnahme am Ausleihsystem der AusleihBar Marburg und für das Ausleihen von Gegenständen kann man zwischen einer Einzelausleihe und einem jährliches Nutzungsentgelt wählen, mit dem man das Modell eines Leihladens unterstützt.
2.2 Die Nutzungslaufzeit (365 Tage) bei einem jährlichen Abo beginnt mit dem Kalendertag der Freischaltung des Nutzerkontos und verlängert sich automatisch um weitere 365 Tage, wenn nicht 15 Tage vor Ablauf der Nutzungslaufzeit gekündigt wurde.
2.3 Der/die NutzerIn bezahlt das Nutzungsentgelt online über unseren Bezahldienstleister stripe (Nutzungsbedingungen bitte unter stripe.com entnehmen) oder vor Ort bar oder mit EC Karte.
2.4 Zusätzliche Kosten
Zusätzliche Kosten entstehen durch den Säumniszuschlag und für Verbrauchsmaterial.
2.5 Es wird kein Pfand erhoben, aber bei teuren Gegenständen wird die Personalausweisnummer notiert.
Im Einzelnen:
a. Säumniszuschlag
Die gibt es in jeder uns bekannten (Buch-)Bibliothek – und das aus gutem Grund: Es ist für andere nämlich ärgerlich, wenn Sie ein Buch (oder Ding) vorbestellt haben, es aber nicht erhalten, weil die vornutzende Person dessen Rückgabe verschlumpft. Ein Säumniszuschlag unterstützt also die Disziplin und hilft anderen. Und das sind unsere Säumnisregeln: Ab dem ersten Kalendertag nach Überschreitung der Leihfrist ist der Säumniszuschlag von 0,50 Euro pro Gegenstand pro Tag zu zahlen.
Der Säumniszuschlag ist auch dann zu entrichten, wenn keine schriftliche Rückgabeaufforderung und Zahlungsaufforderung versendet wurde.
Der Säumniszuschlag ist bei Rückgabe der Leih-Gegenstände bar oder mit EC-Karte zu zahlen.
b. Verbrauchsmaterial
Wer Verbrauchsmaterial benötigt kann, wenn vorrätig, dieses direkt in der AusleihBar beim Ausleihen zum Einkaufspreis erwerben.
2.5 Bei wertvollen Gegenständen wird von der AusleihBar die Personalausweisnummer notiert. Dies dient der AusleihBar zur Absicherung
2.6 Studierende der Universität Marburg zahlen mit Ihrem Semesterbeitrag einen Betrag von 0,20€ pro Semester und können dafür alle Gegenstände der AusleihBar umsonst ausleihen.
3. Ausleihe
3.1 Eine Auswahl und Reservierung der Gegenstände ist möglich und erfolgt online oder direkt vor Ort. Eine Reservierung ist auch dann möglich, wenn die Leih-Gegenstände zum Zeitpunkt der Reservierung bereits entliehen sind.
3.2 Die Ausleihfrist beträgt je nach Leih-Gegenstand 3-4 Tage (einige Leih-Gegenstände unterliegen dieser Regelung nicht). Leih-Gegenstände können je nach Nutzertarif während der eigenen Ausleihe einmalig online verlängert werden. Falls ein Leih-Gegenstand aber für die Folgezeit bereits reserviert wurde, kann er vom aktuellen Nutzer nicht verlängert werden.
Die AusleihBar behält sich das Recht vor, diese Möglichkeit bei stark nachgefragten Leih-Gegenständen nicht zu gewähren, um allen Nutzern das gleiche Zugangsrecht zu ermöglichen.
3.3 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Bereitstellung des reservierten Leih-Gegenstandes. Abhängig von der pünktlichen Rückgabe des Leih-Gegenstandes durch den vorherigen Nutzer kann es ggf. zu Verzögerungen kommen, die von der AusleihBar Marburg nicht beeinflusst werden können.
3.4 Die Gegenstände aus dem Leihpool (Leihgegenstände) sind nur für den privaten Gebrauch bestimmt. Die kommerzielle Nutzung von Leihgegenständen ist untersagt. Die Weitergabe von Leih-Gegenständen an Dritte ist nicht gestattet
3.5 Der Leihgegenstand wird dem/der NutzerIn im zuvor dokumentierten Zustand übergeben. Der/Die NutzerIn ist verpflichtet, bereits bei der Übernahme gegenüber der AusleihBar sämtliche vorhandenen, erkennbaren Mängel des Leihgegenstandes anzuzeigen, damit diese im Profil des Leihgegenstandes festgehalten werden können.
3.6 Der/Die NutzerIn ist verpflichtet, vor dem Gebrauch die Funktionstüchtigkeit des Leihgegenstandes einschließlich Zubehör zu überprüfen (bei elektrischen Geräten auch die sichtbaren Kabel).
3.7 Der/Die NutzerIn ist insbesondere verpflichtet, sich vor Gebrauch mit der Funktionsweise sowie den Sicherheitsvorschriften des jeweiligen Leihgegenstandes vertraut zu machen, und je nach Gegenstand Tests zur Funktionsweise durchzuführen.
4. Ausleihzeit und Rückgabe des Leihgegenstandes
4.1 Die Rückgabe muss spätestens zum Ablauf der Leihfrist während der Öffnungszeiten der AusleihBar erfolgen.
4.2 Der/die NutzerIn erhält am Vortag der Rückgabe eine Erinnerungsmail. Die Rückgabe ist nur gültig, wenn der Leihgegenstand in der AusleihBar an ein Teammitglied der AusleihBar übergeben wurde und dieses bestätigt, dass der Leihgegenstand ordnungsgemäß zurückgegeben wurde. Das Abstellen oder Ablegen vor dem Ladengeschäft der AusleihBar oder das Ablegen im Ladengeschäft der AusleihBar ohne Anwesenheit eines AusleihBar -Teammitglieds ist keine Rückgabe. Wenn der Leihgegenstand nicht ordnungsgemäß übergeben wurde, behält sich die AusleihBar vor, den Leihgegenstand ohne Beisein des/der Ausleiher*in zu überprüfen und bei Schadensfeststellung eventuelle Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
4.3 Eine Verlängerung der Leihdauer ist nur mit vorheriger Zustimmung durch die AusleihBar möglich. Und kann persönlich, per Telefon oder per email angefragt werden.
4.4 Wird der Verleihgegenstand nicht fristgemäß zurückgegeben, wird eine Verzugsgebühr pro Öffnungstag (Tag, an dem die AusleihBar geöffnet ist) erhoben. Die Höhe der Gebühr beträgt 0,5€/Tag. Falls der Leihgegenstand nicht binnen eines Monats nach Ablauf der vereinbarten Leihdauer zurückgegeben wird, wird zusätzlich zu den bis dato anfallenden Mahngebühren eine Entschädigung in Höhe des aktuellen Marktpreises des neuwertigen Leihgegenstands fällig.
5. Schaden, Reparatur und Reinigung
5.1 Leihgegenstände müssen bei der Rückgabe so sauber, funktionsfähig und vollständig sein, wie sie bei der Verleihung waren.
5.2 Ist dies nicht der Fall, fallen Reparatur-und Reinigungsentgelte an. Im Fall der Reparatur trägt der/die Nutzerin die anfallenden Reparaturkosten, wenn er die Notwendigkeit der Reparatur verschuldet hat. Die Kosten sind begrenzt auf die Kosten einer Wiederbeschaffung des Gegenstandes.
5.3 Schäden und Mängel am Gegenstand, die während der Benutzung auftreten, sind unverzüglich der AusleihBar schriftlich anzuzeigen. Die weitere Benutzung ist zu unterlassen.
5.4 Für gebrauchsüblichen Verschleiß fallen keine Reparaturkosten an (z. B. Bremsklötze beim Fahrrad), vgl. § 602 BGB.
6. Haftung der AusleihBar
6.1 Die AusleihBar haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder einen Mangel der Mietsache entstehen, sowie für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der Leih-Gegenstände entstehen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche gegen Mitarbeiter sowie ehrenamtliche Mitarbeiter der AusleihBar Marburg.
Die AusleihBar hat nur grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz zu vertreten.
6.2 Die AusleihBar ist nicht für Herstellungs- oder Materialfehler verantwortlich.
6.3 Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die AusleihBar ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht unverzüglich durch den/die NutzerIn angezeigt worden ist. Der/die NutzerIn hat der AusleihBar alle angeforderten Informationen und Unterlagen, die den Schaden belegen, unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
7. Haftung des/der NutzerIn
7.1 Der/Die NutzerIn trägt ab Übernahme des Leihgegenstandes die Verantwortung. Er/Sie haftet gegenüber der AusleihBar und gegenüber Dritten für Schäden, die an oder durch den Leihgegenstand entstehen, insbesondere für Schäden aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs und/oder aus einer vereinbarungswidrigen Verwendung des Leihgegenstandes sowie Schäden durch Lagerung, Transport oder sonstiges unsachgemäßes Verwenden.
7.2 Der/Die NutzerIn verpflichtet sich, den Leihgegenstand entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu verwenden. Des Weiteren ist der/die NutzerIn selbst dafür verantwortlich, sich über den sachgemäßen Gebrauch des Leihgegenstandes zu informieren und trägt selbst Verantwortung über den Gebrauch sowie dessen Folgen.
7.3 Im Falle des Diebstahls/Verlustes ist der/die NutzerIn dazu verpflichtet, die AusleihBar unmittelbar nach der Entdeckung, spätestens innerhalb von 24 Stunden zu unterrichten und den Diebstahl anzuzeigen. Im Falle von Diebstahl, Verlust oder wirtschaftlichem Totalschaden des Mietgegenstandes verpflichtet sich der/die NutzerIn zur Erstattung des Wiederbeschaffungswertes des Leihgegenstandes innerhalb von 14 Tagen.
8.Spende von Gegenständen
8.1 Wenn eine Person einen entsprechenden Gegenstand an die AusleihBar Marburg spendet, übergibt die Person in der Regel die Eigentums- und Besitzrechte an dem Gegenstand dauerhaft an die AusleihBar Marburg und verzichtet auf alle gesetzlichen Ansprüche ab dem Zeitpunkt der Übergabe.
8.2 Die eingebrachten Gegenstände müssen sich in einwandfreien, funktionstüchtigen und sauberen Zustand befinden.
8.3 Es gibt die Möglichkeit, den Gegenstand an die AusleihBar zum Verleih zur Verfügung zu stellen und ihn zu einen festzulegenden Zeitpunkt wieder zurückzuerhalten. Die AusleihBar haftet dabei nicht für evtl. durch die Ausleihe entstandenen Abnutzungen oder Schäden.
9. Datenschutz
Die Verarbeitung von Daten erfolgt lediglich zwecks Vertragserfüllung gem. Art. 6 Abs. 1 lt. b) DSGVO.
Inkrafttreten
Diese Nutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 1.07.2024 in Kraft. Die AusleihBar Marburg behält sich das Recht vor, diese Nutzungsordnung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Eine Änderung wird allen registrierten Nutzern über die bei der Anmeldung angegebene E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von zwei Wochen, werden die Änderungen automatisch zum angegebenen Datum übernommen.
Ich nehme mit diesem Klick die Nutzungsordnung für das Leihangebot der AusleihBar Marburg zur Kenntnis und werde diese bei jedem Leihvorgang akzeptieren.
Des Weiteren erkläre, sorgsam mit den Leihgegenständen umzugehen.